Zu wenig Sicherheit für selbstständige Ärztinnen im Mutterschutz
KI-Zusammenfassung
Berlin – Selbstständige Ärztinnen brauchen dringend einen besseren Schutz während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Darin waren sich die Teilnehmenden des 47.
Hypothesen zur Entwicklung
Konsolidierung im Bereich Wirtschaft
Marktreaktion und politische Stellungnahmen werden den weiteren Verlauf prägen. Erwartung: kurzfristige Volatilität, dann Konsolidierung.
Strukturelle Folgen werden in Quartalszahlen, Behördenmaßnahmen und sekundären Märkten sichtbar – aktuell unsicher, da kausale Ketten mehrstufig verlaufen.
Langfristige Effekte hängen stark von politischer Antwort, internationaler Reaktion und Folgenarrativ ab. Pfadabhängigkeit begünstigt entweder Re-Equilibrierung oder strukturellen Bruch.
Kausale Ketten — wer trägt die Folgen?
Auswirkungs-Abschätzung
Bias & Plausibilität
Volltext (Trafilatura-Extraktion)
Zu wenig Sicherheit für selbstständige Ärztinnen im Mutterschutz Berlin – Selbstständige Ärztinnen brauchen dringend einen besseren Schutz während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Darin waren sich die Teilnehmenden des 47. Hausärztinnen- und Hausärztetags in Berlin einig. Besonders für niedergelassene Ärztinnen seien die derzeitigen Regelungen unzureichend und eine gesetzliche Absicherung, verlässliche Vertretungslösungen und weniger Bürokratie nötig, hieß es.
Die Zukunft der hausärztlichen Versorgung werde weiblich sein, aber darauf sei das System der ambulanten Versorgung noch nicht ausreichend vorbereitet, sagte Nadja Jesswein, Hausärztin und Sprecherin des Forums Hausärztinnen beim Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV). „Für mich ist das eine Versorgungsfrage“, betonte sie. Wenn junge Ärztinnen aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen davor zurückschreckten, eine Praxis zu übernehmen oder zu gründen, habe das direkte Folgen für die Patientinnen und Patienten. Dabei gehe es ausdrücklich nicht darum, Schwangerschaft als Krankheit zu behandeln, so Jesswein.
„Frauen werden schwanger. Frauen bekommen Kinder“, sagte sie. Was für viele andere Beschäftigungsverhältnisse selbstverständlich geregelt sei, könne für eine niedergelassene Ärztin aber zu einem existenziellen Problem werden. Es gelte daher, die besonderen Bedingungen der Selbstständigkeit so zu gestalten, dass Schwangerschaft und Mutterschaft nicht zum beruflichen oder wirtschaftlichen Ausschlusskriterium würden.
Selbstständige Ärztinnen müssten bei Schwangerschaft und Mutterschaft in gleicher Weise behandelt werden wie angestellte Ärztinnen, forderte sie. Diese Forderung erhob die Ärztin aus Niedersachsen auch bereits auf dem diesjährigen 130. Deutschen Ärztetag. Politik, Länder und Selbstverwaltung müssten unverzüglich analog zu den Regelungen für angestellte Ärztinnen einen Mutterschutz für selbstständig tätige Medizinerinnen einführen, hatte sie in ihrem Antrag betont, der zur weiteren Befassung an den Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) überwiesen wurde.
Zu wenig Sicherheit für selbstständige Ärztinnen im Mutterschutz Berlin – Selbstständige Ärztinnen brauchen dringend einen besseren Schutz während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Darin waren sich die Teilnehmenden des 47. Hausärztinnen- und Hausärztetags in Berlin einig. Besonders für niedergelassene Ärztinnen seien die derzeitigen Regelungen unzureichend und eine gesetzliche Absicherung, verlässliche Vertretungslösungen und weniger Bürokratie nötig, hieß es.
Die Zukunft der hausärztlichen Versorgung werde weiblich sein, aber darauf sei das System der ambulanten Versorgung noch nicht ausreichend vorbereitet, sagte Nadja Jesswein, Hausärztin und Sprecherin des Forums Hausärztinnen beim Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV). „Für mich ist das eine Versorgungsfrage“, betonte sie. Wenn junge Ärztinnen aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen davor zurückschreckten, eine Praxis zu übernehmen oder zu gründen, habe das direkte Folgen für die Patientinnen und Patienten. Dabei gehe es ausdrücklich nicht darum, Schwangerschaft als Krankheit zu behandeln, so Jesswein.
„Frauen werden schwanger. Frauen bekommen Kinder“, sagte sie. Was für viele andere Beschäftigungsverhältnisse selbstverständlich geregelt sei, könne für eine niedergelassene Ärztin aber zu einem existenziellen Problem werden. Es gelte daher, die besonderen Bedingungen der Selbstständigkeit so zu gestalten, dass Schwangerschaft und Mutterschaft nicht zum beruflichen oder wirtschaftlichen Ausschlusskriterium würden.
Selbstständige Ärztinnen müssten bei Schwangerschaft und Mutterschaft in gleicher Weise behandelt werden wie angestellte Ärztinnen, forderte sie. Diese Forderung erhob die Ärztin aus Niedersachsen auch bereits auf dem diesjährigen 130. Deutschen Ärztetag. Politik, Länder und Selbstverwaltung müssten unverzüglich analog zu den Regelungen für angestellte Ärztinnen einen Mutterschutz für selbstständig tätige Medizinerinnen einführen, hatte sie in ihrem Antrag betont, der zur weiteren Befassung an den Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) überwiesen wurde.
Jesswein verwies dabei auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2010, die Schwangerschaft und Mutterschaft von Selbstständigen regelt. Sie ist in Deutschland jedoch nur lückenhaft umgesetzt, wie beispielsweise auch der Deutsche Ärztinnenbund seit Jahren kritisiert. Mutterschutz muss auch für Selbstständige gelten So ist das Kranken(tage)geld für viele Selbstständige die einzige Möglichkeit, die persönlichen Lebenshaltungskosten in der Zeit der Schwangerschaft und im Mutterschutz abzusichern, jedoch aufgrund zahlreicher Ausschlusskriterien kein geeignetes Instrument dafür. Fälle, in denen eine Schwangere ihre Tätigkeit einschränken oder unterbrechen müsse, weil die Arbeitsbedingungen ein unverantwortbares Gesundheitsrisiko darstellten, würden von Betriebskosten- und Ausfallversicherungen genauso wenig abgedeckt wie die Zeiten des Mutterschutzes vor und nach der Geburt.
Teilweise seien sogar schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen explizit vom Leistungsspektrum ausgeschlossen. „Mutterschutzregelungen müssen selbstverständlich auch für Selbstständige gelten“, räumte der Grünen-Politiker Armin Grau in der Podiumsdiskussion ein. „Wir müssen dringend gesetzgeberisch tätig werden.“ Einen konkreten Gesetzentwurf gebe es bislang jedoch nicht. Es brauche aber eine grundsätzliche Regelung für Selbstständige sowie branchenspezifische Lösungen, bestätigte der Arzt.
Es könne nicht sein, dass Ärztinnen wenige Wochen nach der Entbindung mit ihrem Baby wieder in der Praxis arbeiten müssten. Wie groß die praktischen Hürden neben den finanziellen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen für schwangere selbstständige Ärztinnen sein können, schilderte Jesswein näher im Verlauf der Diskussion. Eine Vertretung könne zwar grundsätzlich über die Kassenärztlichen Vereinigungen genehmigt werden. Allerdings gebe es bürokratische Vorgaben, die den Einsatz erschwerten.
Zudem sei es schon für Urlaub oder krankheitsbedingte Ausfälle schwierig, geeignete Kolleginnen und Kollegen zu finden. Nötig sind aus ihrer Sicht dauerhaft gepflegte Vertretungspools, in denen sich Ärztinnen und Ärzte für längere Vertretungseinsätze registrieren könnten. Entscheidend sei, dass eine Ärztin ihre Praxis für einen begrenzten Zeitraum verlassen könne, ohne dass die Praxis und ihre Existenz zusammenbreche. Es müsse gewährleistet sein, dass die Patientinnen und Patienten während dieser Zeit weiter medizinisch versorgt würden.
„Nicht die Selbstständigkeit muss grundsätzlich neu erfunden werden, sondern die Rahmenbedingungen müssen an die Realität derjenigen angepasst werden, die sie künftig tragen sollen“, erklärte Jesswein. Dies fordert auch Cecilia Correa von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd). Viele junge Frauen hätten grundsätzlich Interesse an der Allgemeinmedizin und an einer Niederlassung. Im Laufe des Studiums zeige sich jedoch ein deutlicher Unterschied zwischen Männern und Frauen bei der Bereitschaft, sich selbstständig zu machen, so die Studentin.
Fehlende Absicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft könne diese Entwicklung zusätzlich verstärken. „Da muss eine Regelung gefunden werden. Das System der Selbstständigkeit ist für Männer ausgelegt – das muss sich ändern.“ Viele junge Ärztinnen wüssten zudem zu wenig darüber, was eine Niederlassung und die damit verbundene Selbstständigkeit bedeute, sagte Correa. Im Studium werde darauf bislang nur unzureichend vorbereitet.
Wenn es mehr Praxisanteile im Medizinstudium gäbe, würde man auch diese Aspekte kennenlernen und wäre später in der Lage, solche Probleme zu lösen. Verlässliche Rahmenbedingungen könnten dazu beitragen, dass sich mehr junge Ärztinnen trotz Kinderwunsch für die Niederlassung entscheiden würden. Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen. Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus.
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Hinweis: Hypothesen und Auswirkungs-Schätzungen sind heuristisch und ersetzen keine fundierte fachliche Bewertung. Sie sind als Orientierungshilfe gedacht und sollten kritisch hinterfragt werden.